Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Transport-, Umzugs-, Montage- und Fahrerdienstleistungen zwischen RLO Logistik, Inhaber René Oschmann, Potts Holte 25, 59302 Oelde („RLO Logistik") und ihren Auftraggebern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn RLO Logistik ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Anfragen über die Website, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn RLO Logistik ein Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses annimmt (schriftlich, per E-Mail oder durch mündliche Bestätigung, die von RLO Logistik in Textform bestätigt wird) oder wenn RLO Logistik eine Auftragsbestätigung versendet. Angebote sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. RLO Logistik bietet insbesondere Transport (bis 3,5 t), Umzüge (bis 3,5 t, inkl. Um- und Auspackservice, Möbeltransport, Entrümpelung nach Absprache), Möbel- und Küchenmontage sowie Fahrerdienstleistungen für Unternehmen an. Zusatzleistungen (z. B. Demontage, Verpackungsmaterial, Halteverbotszonen, Sperrmüllentsorgung) sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. RLO Logistik weist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung). Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nachträglich notwendige Mehrleistungen (z. B. zusätzliche Etagen, Halteverbotszone, Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat) werden nach Aufwand zusätzlich berechnet, sofern sie nicht bereits im Pauschalpreis enthalten sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrt, Parkmöglichkeiten (ggf. Halteverbotszone) und Zugang zu den Räumlichkeiten am vereinbarten Termin gewährleistet sind. Besonders schwere, sperrige, wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände sowie Gefahrgut sind vor Vertragsschluss anzugeben. Elektronikgeräte, wertvolle Kunstgegenstände, Bargeld, Schmuck und wichtige Dokumente sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

§ 6 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet wurden. Kommt es durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Wetterereignisse oder sonstige von RLO Logistik nicht zu vertretende Umstände zu Verzögerungen, informiert RLO Logistik den Auftraggeber unverzüglich; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

§ 7 Haftung

Für Schäden am Transport- bzw. Umzugsgut haftet RLO Logistik nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere den §§ 407 ff. HGB für Frachtverträge bzw. den Sonderregelungen der §§ 451 ff. HGB für die Beförderung von Umzugsgut, soweit diese anwendbar sind. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet RLO Logistik unbeschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet RLO Logistik nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Der Auftraggeber wird gebeten, bei der Übergabe erkennbare Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen, gegenüber RLO Logistik anzuzeigen, da eine spätere Anzeige die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren kann.

§ 8 Versicherung

RLO Logistik verfügt über eine dem Betrieb entsprechende Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Für besonders wertvolle Gegenstände empfiehlt RLO Logistik dem Auftraggeber, vor Vertragsschluss eine zusätzliche Transport- bzw. Umzugsversicherung abzuschließen; RLO Logistik vermittelt hierzu auf Wunsch Kontakt zu geeigneten Anbietern.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher einen Vertrag mit RLO Logistik über Fernkommunikationsmittel (z. B. über die Website, per Telefon oder E-Mail) ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wurde jedoch im Rahmen des Vertrags ein verbindlicher Termin oder Zeitraum für die Erbringung der Beförderungs- bzw. Umzugsleistung vereinbart, entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Waren. RLO Logistik weist hierauf gesondert hin, sofern im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht.

§ 10 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Streitbeilegung

RLO Logistik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, Oelde. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.